Orth Kluth: "Betriebsratsvergütung und Compliance"

Ein Ausblick auf die neue Rechtslage

Die betriebsverfassungsrechtlich "korrekte" Bemessung der Betriebsratsvergütung war und ist komplex, man denke nur an die rechtlich sehr eingeschränkten Beförderungsmöglichkeiten freigestellter Betriebsratsmitglieder oder an die Rechtmäßigkeit von Schichtzulagen. Dennoch hat sich Anfang 2023 die Situation für Arbeitgeber weiter kompliziert, die Betriebsratsvergütung ist zum Compliance-Thema geworden: Denn der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Zahlung einer zu hohen Vergütung an Betriebsratsmitglieder nicht nur einen Verstoß gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot begründet, sondern auch den Straftatbestand der Untreue erfüllen kann. Damit hat das Thema Betriebsratsvergütung eine strafrechtliche Dimension erhalten, die Unternehmen veranlassen sollte, die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern auf den Prüfstand zu stellen.

Nunmehr hat der Gesetzgeber als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Betriebsratsvergütung auf den Weg gebracht, der Möglichkeiten für eine rechtssicherere Gestaltung bieten soll. In dem Online-Vortrag der Wirtschaftskanzlei Orth Kluth erwartet Sie daher ein umfassender arbeits- und strafrechtlicher Überblick zur Betriebsratsvergütung mit folgenden Schwerpunkten: 

- Strafrechtliche Relevanz der Betriebsratsvergütung

- Grundsätze der Betriebsratsvergütung

- Best-Practice-Ansatz zur Bestimmung der „richtigen“ Vergütung von Betriebsratsmitgliedern und Vermeidung von Strafbarkeitsrisiken

- Beleuchtung erster arbeitsgerichtlicher Entscheidungen zu Vergütungskürzungen bei Betriebsratsmitgliedern aus Compliance-Gründen

- Geplante Gesetzesänderungen

 

Ihre Referenten:

Dr. Guido Matthey ist Partner der Wirtschaftskanzlei Orth Kluth und berät in allen Bereichen des Arbeits- und Dienstvertragsrechts. Wesentliche Schwerpunkte seiner Beratung sind die Begleitung von Unternehmen bei komplexen Restrukturierungen, Personalanpassungen und betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten. Fragen der betrieblichen Altersversorgung sowie die Beratung und prozessualen Vertretung von Unternehmen, Organen und Führungskräften in dienstvertragsrechtlichen Angelegenheiten sind weitere wichtige Beratungsschwerpunkte.

Dr. Esther Herrnstadt ist Salary Partnerin am Düsseldorfer Standort der Kanzlei und berät in allen Bereichen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts sowie im Dienstvertragsrecht. Sie ist spezialisiert auf die Beratung zur betrieblichen Altersversorgung sowie die arbeitsrechtliche Begleitung von Restrukturierungen und Transaktionen. Darüber hinaus berät sie regelmäßig zum Betriebsverfassungs- und Tarifrecht.

Dr. Markus Berndt ist Partner der Praxisgruppe Criminal Compliance von Orth Kluth und berät globale Konzerne ebenso wie mittelständische Unternehmen in den Bereichen Criminal Compliance, Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht. Dabei kann er auf eine über 20-jährige Erfahrung im Umgang mit Ermittlungsbehörden zurückgreifen.

 

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