Untersuchungen zur Ökologischen Nachhaltigkeit des Onlinehandels

Politische Handlungsempfehlungen für mehr Nachhaltigkeit im E-Commerce aus Sicht des bevh

Auch wenn die meisten Treibhausgas-Emissionen schon bei der Produktion und nicht erst beim Verkauf von Waren entstehen, so arbeiten Onlinehändler beständig daran, ihr Angebot noch nachhaltiger zu gestalten. Dabei sind sie auch erfolgreich. Denn der Onlinehandel ist in vielen Situationen nicht schlechter, sondern mittlerweile in Sachen Nachhaltigkeit sogar besser aufgestellt als der stationäre Handel und sollte daher auch nicht regulatorisch diskriminiert werden. Stattdessen sollte durch die Förderung neuer digitaler Geschäftsmodelle die Entwicklung eines nachhaltigen Handels, einer nachhaltigen Wirtschaft unterstützt werden.

Wir als E-Commerce Branche gehen das Thema gerade auch mit dieser Studie positiv und selbstbewusst an, um für uns mögliche Stellhebel zu identifizieren und im Sinne einer höheren ökologischen Nachhaltigkeit einzusetzen. Damit dies auch in anderen Branchen geschieht und die Offenlegung der Emissionen in den einzelnen Teilbereichen im E-Commerce kein Fingerpointing zur Folge hat, wäre es wünschenswert, dass alle Branchen eine solche Bestandsaufnahme vornehmen, ihre Umweltauswirkungen und Emissionen bemessen lassen und aufzeigen, wo Verbesserungspotenziale liegen, die noch gehoben werden können. Im Hinblick auf die stetig wachsende regulatorische Belastung im Handel und vor allem im E-Commerce sollte ein stärkerer Fokus auf praktische Umsetzbarkeit und ökologischen Nutzen gelegt werden. Ökologische Nachhaltigkeit hat einen hohen Stellenwert für die Unternehmen im E-Commerce und gleichzeitig ist es von höchster Wichtigkeit, dass gerade in diesen wirtschaftlich sehr angespannten Zeiten darauf geachtet wird, dass Unternehmen auch noch die Umsätze erwirtschaften können, die sie benötigen, um die nachhaltige Transformation weiter voranzutreiben.

Die vorliegende Studie des Fraunhofer Instituts identifiziert hierfür einige Ansatzpunkte und Stellschrauben. Auch wenn einiges von den Händlerinnen und Händlern selbst umgesetzt werden kann, so ist ein insgesamt nachhaltiges Ökosystem notwendig, um entstehende Emissionen dauerhaft zu reduzieren. Das betrifft zum einen auch die Paket- und Postdienstleister sowie Anbieter von Infrastrukturlösungen, Verbraucherinnen und Verbraucher aber auch die Politik, die mit der Förderung eines entsprechenden regulatorischen Rahmens die Entwicklung zu einem noch nachhaltigeren Onlineeinkauf unterstützen kann. Dabei lassen sich aus der Studie für alle sechs untersuchten Teilbereiche: Lieferverkehre, Verpackung, digitale Infrastruktur, Logistikzentren, neue Geschäftsmodelle und Konsumverhalten Handlungsempfehlungen für die Politik ableiten, die die Entstehung bzw. den weiteren Ausbau eines nachhaltigen Ökosystems für den Onlinehandel unterstützen können. Dabei gilt es zu beachten, dass die einzelnen Maßnahmen ineinandergreifen und somit positive Effekte in verschiedenen Teilbereichen erzeugen können.

 

1. Lieferverkehr

Die Emissionen im Bereich der Lieferverkehre auf der letzten Meile lassen sich, so die Studie, insbesondere durch die Elektrifizierung der Fahrzeugflotten reduzieren. Hierfür sollten noch stärkere Anreize speziell für Liefer- und Transportfahrzeuge gesetzt werden, damit Paket- und Logistikdienstleister ihre Flotten entsprechend umstellen. Wenn weitere Forschung das erwartete Einsparpotenzial bestätigt, sollten außerdem Mikro-Hub Lösungen und der Ausbau zum Autoverkehr alternativer Liefernetze, wie z.B. des Güterstraßenbahnnetzes stärker gefördert werden. Diese Maßnahmen tragen aber auch jetzt schon zur Verbesserung der Stadtluft und des Verkehrsaufkommens bei und sind insofern unterstützenswert (vgl. S. 28). Nicht zuletzt würde auch, wie im aktuellen Entwurf der StVO-Novelle vorgesehen, eine Schaffung von spezifischen Ladezonen helfen, unnötige Umwege von Zustellfahrzeugen zu vermeiden (s. Neue Ge- schäftsmodelle).

Pakete, die in Paketstationen oder Paketshops zugestellt werden, verursachen nur ca. die Hälfte (51 %) der THG-Emissionen einer Haustürzustellung und nur 45 % eines Pakets, das erst nach einem gescheitertem Zustellversuch im Paketshop abgeholt wird (vgl. S. 29). Deshalb tragen Paketstationen und Paketshops, insbesondere wenn sie anbieterneutral gestaltet sind, zur Reduktion von THG-Emissionen bei – vorausgesetzt, sie sind für Kundinnen und Kunden gut erreichbar (idealerweise zu Fuß oder mit dem Fahrrad) – und lassen sich in deren Alltag gut integrieren, weil sie ohnehin auf dem Weg liegen, z.B. bei Supermärkten oder Bahn- und Bushaltestellen. In diesem Sinne sollten die Genehmigungsverfahren für Paketshops und Packstationen beschleunigt und stark entbürokratisiert werden. Wo keine privaten Flächen zur Verfügung gestellt werden können, sollten möglichst unkompliziert auch öffentliche Flächen zur Nutzung durch Paketautomaten freigegeben werden. Auch die Förderung anbieterneutraler Angebote sollte von der Politik gefördert werden, da sich hier durch Bündelungseffekte nicht nur Betriebskosten, sondern auch THG-Emissionen noch weiter reduzieren lassen (vgl. S. 29).

Dies kann auch die Reduktion von THG-Emissionen bei Retouren unterstützen. Durch mehr gut erreichbare Rückgabemöglichkeiten in Paketshops oder auch in stationären Geschäften selbst, die gut in ohnehin im Alltag zurückzulegende Wege wie z.B. den zur Arbeit integriert werden können, werden unnötige Umwege seitens der Kundinnen und Kunden vermieden. Momentan müssen noch 33 % der Befragten Umwege bei der Retourenrückgabe in Kauf nehmen (vgl. S. 25) – ein Wert, der durch entsprechende politische Unterstützung verbessert werden könnte.

Auch wenn Händlerinnen und Händler selbst ihre Instrumente in diesem Bereich abwägen und entscheiden müssen, wie sie hier zielgruppenspezifisch die richtigen Anreize setzen und den Kunden mit Informationen unterstützen, das für sich optimale Produkt zu finden, kann die Politik sie auch hierbei unterstützen. So sollte sie dafür Sorge tragen, dass Händler ihre Werkzeuge zur Retourenvermeidung in vollem Umfang nutzen können. Dies beinhaltet beispielsweise die Förderung des Einsatzes neuer Technologien zur Körpervermessung oder zu Größenempfehlungen basierend auf der bisherigen Kaufhistorie und die Vermeidung von Fehlkäufen durch Personalisierung und Nudging. Derzeitige Debatten lassen aber darauf schließen, dass die Politik der hierfür notwendigen Verwendung persönlicher Daten eher skeptisch gegenübersteht und auch Nudging, das von manchen auch als „Dark Patterns“ diffamiert wird, ist hochumstritten. Allerdings muss Nudging zumindest in diesem Bereich weiter möglich bleiben, wenn Händ- lerinnen und Händler effizient Retouren vermeiden sollen (s. Nachhaltiger Konsum).

Gerade im Modebereich fallen sehr viele Retouren an. Dies liegt u.a. auch daran, dass es bislang keine wirklich standardisierten Größen gibt. Hier könnte die Politik ansetzen und für eine Vereinheitlichung am besten auf internationaler Ebene sorgen. So könnten noch mehr Retouren vermieden werden.

Denn die beste Retoure ist keine Retoure. Kommt es aber dennoch dazu, dass ein Kunde sein gesetzliches Recht auf Widerruf nutzt, was nie komplett ausgeschlossen werden kann, bereiten Händlerinnen und Händler die Ware so weit möglich wieder auf und bringen sie entweder direkt oder als B- oder C-Ware in den Wiederverkauf oder spenden sie an gemeinnützige Organisationen. Nur in begründeten Ausnahmefällen muss Ware entsorgt werden. Damit aber noch mehr Waren gespendet werden können, sollte der Gesetzgeber die Umsatzbefreiung von Sachspen- den, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, endlich umsetzen. Dies ist auch innerhalb der derzeitigen EU-Steuergesetzgebung bereits möglich.

Eine weitere Option, Emissionen in der Logistik zu reduzieren, besteht in der Vermeidung von Leerraum in den Transportern. Schon durch die Reduktion von nur 5 % des durchschnittlichen Paketvolumens könnten 2026, so die Studie, 61 kt CO2e eingespart werden (vgl. S. 31). Aber wie die Autoren richtig feststellen, liegt die Reduktion des Paketvolumens auf ein Minimum schon allein im wirtschaftlichen Interesse der Händler, da sich hierdurch Kosten sparen lassen. Ansätze wie in der derzeit diskutierten EU-Verpackungsverordnung, die pauschal einen maximalen Leerraum von 40% pro Paket vorschreiben will, sind dabei eher hinderlich. Produkte mit unregelmäßigen Formen wie beispielsweise Bälle oder Hockeyschläger aber auch Eimer oder Aktenordner, die bereits selbst Leerraum enthalten, können diese Vorgabe, in quadratische Verpackungen verpackt, nicht erfüllen. Würden sie allerdings nicht mehr in rechteckigen Verpackungen verpackt, dafür der Leerraum in den Paketen aber weniger als 40 % betragen, wäre dies nicht zielführend, da der Leerraum dann im Transporter selbst entsteht. Denn am effizientesten kann der Raum im Transporter mit stapelbaren, rechteckigen Paketen genutzt und so Fahrten eingespart werden (mehr zur Förderung der optimalen Verpackung im nächsten Punkt).

Im Sinne der Routenoptimierung und der Reduktion der zurückzulegenden Wege auf ein Minimum gerade in ländlichen Gebieten muss die Politik entsprechende wettbewerbsrechtliche Ausnahmen für Kooperationen verschiedener KEP-Dienstleister in bestimmten geographischen Gebieten schaffen. Denn schon der Zusammenschluss von nur zwei Anbietern kann eine Senkung der Emissionen um 25 % bewirken – bei fünf Anbietern sinken sie sogar auf ein Drittel (vgl. S. 31). Basis für solche Kooperationen ist aber auch eine Standardisierung beispielsweise von Tracking-Nummern.

 

2. Verpackungen

Händlerinnen und Händler versuchen bereits ihre Verpackungen stetig zu optimieren und dabei Leerraum und Verpackungsmaterialien zu reduzieren. Dabei steht aber der Schutz des Produktes an oberster Stelle. Das Fraunhofer Institut errechnet ein Einsparpotenzial des Verpackungsaufkommens von 6,5 % durch passgenauere Versandkartonage (vgl. S. 46). Dies darf aber nicht durch pauschale Festlegungen wie in der EU-Verpackungsverordnung vorgesehen ad absurdum geführt werden.

Denn die pauschale Vorgabe von einem maximalen Leerraum von 40% in Paketen ist wenig praktikabel. In manchen Fällen führt diese Vorgabe sogar zur Verwendung von mehr Verpackungsmaterial und konterkariert damit das Ziel der Verordnung. So müssten Waren mit unregelmäßigen Formen (z.B. Hockeschläger, Bälle und andere kugelförmige Ge- genstände) oder solche, die von Natur aus selbst Leerraum enthalten (z.B. Eimer, Schalen oder Aktenordner), die bislang keine Produktverpackung benötigt haben, künftig zusätzlich verpackt werden, damit die Versandverpackung weniger als 40 % Leerraum enthält. Zudem sind Ausnahmen ebenfalls für sehr kleine Produkte notwendig, da Paketdienstleister Mindestgrößen für Pakete vorgeben, damit das Label einwandfrei aufgeklebt und gelesen werden kann.

Ebenso bedarf es einer Ausnahmeregelung für zerbrechliche Produkte, die aufgrund ihrer Fragilität Füllmaterialien als Puffer benötigen. Denn kommt ein Produkt zerbrochen an, hat man durch die Einsparung an Verpackungsvolumen nichts gewonnen: es kommt zur Retoure und das Produkt muss u.U. entsorgt werden. Eine durchaus durchsetzbare Lösung wäre daher die 40% Leerraum im Durchschnitt aller Sendungen pro Unternehmen anzusetzen. Dies würde auch langen, unübersichtlichen Positiv-/ Negativ-Listen von Ausnahmen entgegenwirken, was sonst einen erheblichen Bürokratieaufwand bedeuten würde.

Auch Mehrwegboxen sollten von dieser Vorgabe ausgenommen werden. Denn gerade stabile Mehrwegboxen, die für einige Produkte die einzige mögliche Mehrwegverpackungsoption sind, sind nicht größenverstellbar, schaffen aber die meisten Umläufen und sind damit ökologisch vorteilhafter.

Die Reduktion des Verpackungsmaterials ohne Beeinträchtigung der Schutzfunktion für die ver- sendete Ware hat oberste Priorität für Onlinehändler – allein schon aus wirtschaftlichen Gründen. Allerdings besteht, wie in der Studie gezeigt, oft eine schwierige Abwägung zwischen den Vor- und Nachteilen von Kunststoff- und Pappverpackungen. Hier bleibt festzuhalten, dass Kunststoffverpackungen in bestimmten Fällen sogar ökologisch vorteilhafter als Pappe sein können. Es kann hier von den Forschenden keine allgemeingültige Empfehlung für oder gegen Plastik- und Pappverpackungen ausgesprochen werden, da das Abwägen der Vor- und Nachteile äußerst komplex ist und einer Einzelfallabwägung bedarf (vgl. S. 49). Die Politik sollte also nicht pauschal ein Verpackungsmaterial verbieten.

Stattdessen sollte sie darauf hinwirken, die Situation etwas wenig komplexer zu gestalten – auch im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher: So sind beispielsweise biologisch abbaubare Kunststoffe derzeit in Deutschland noch nicht ökologisch vorteilhaft, da sie nicht recycelt, sondern verbrannt werden, weil sie weder über die Biotonne noch über den gelben Sack entsorgt werden können und so dem Materialkreislauf verloren gehen. Damit sich die Investitionen in biologisch abbaubare Kunststoffe auch lohnen, sollte die Politik die weitere Forschung in diesem Bereich unterstützen und dafür Sorge tragen, dass sie auch nachhaltig entsorgt werden können. Außerdem bedarf es hier sehr viel Aufklärungsbedarf auf Seiten der Kunden, die häufig die Pappverpackung für generell nachhaltiger als die Plastikverpackung halten und Unternehmen, die sich für Plastik entscheiden, abstrafen, auch wenn dies in einigen Fällen die nachhaltigste Verpackungsoption ist.

Auch Mehrwegverpackungen werden in der Studie als Möglichkeit identifiziert, Verpackungsmüll einzudämmen, wobei ebenfalls darauf verwiesen wird, dass auch die Leertransporte, die bei der Rücksendung entstehen, berücksichtigt werden müssen (vgl. S. 43). Dies gilt es auch bei dem aktuell diskutierten Vorschlag der EU-Verpackungsverordnung zu beachten. Demnach sollen Händler bis 2030 10 % und bis 2040 50 % ihrer Sendungen in Mehrweglösungen verpacken.

Zwar gibt es mittlerweile verschiedene Mehrwegverpackungen auf dem Markt – Kisten oder Versandtaschen, aber abgesehen davon, dass nicht alle Sendungen für Mehrwegversandoptionen geeignet sind, fehlt bislang die notwendige Infrastruktur, um den Einsatz von Mehrwegverpackungen ökologisch sinnvoller zu gestalten. Denn Mehrwegverpackungen sind nur nachhaltig, wenn sie möglichst viele Umläufe schaffen und geringe Distanzen vom Kunden zum Aufbereitungsort und zurück zum Händler zurücklegen (vgl. S. 50). Dies kann nur über Pooling-Lösungen erreicht werden.

Die Standardisierung der Prozesse und einfache, nahgelegene, in den Alltag integrierbare Rückgabemöglichkeiten unterstützen zudem die dringend benötigte Akzeptanz der Kundinnen und Kunden (vgl. S. 51), die zudem bereit sein müssen, sich über ein Pfandsystem zu beteiligen. Die Politik muss den Aufbau dieser Infrastruktur ähnlich dem Flaschenpfandsystem am besten europaweit unter Beteiligung aller Betroffenen unterstützen – denn nur so kann sichergestellt werden, dass die Vorteile der Mehrwegverpackung nicht von den Nachteilen eines langen, leeren Rücktransports überwogen werden.

Außerdem muss darauf geachtet werden, dass Mehrweglösungen für so viele Produkte wie möglich verwendet werden können. Dafür muss die Vielfalt der derzeit auf dem Markt vorhanden Verpackungen erhalten bleiben. Insbesondere robuste Hartplastikboxen, die nicht in der Größe verstellbar, dafür aber besonders stabil sind, viele Umläufe schaffen und auch fragilere Produkte transportieren können, müssen demnach von der 40%-Leerraumregelung in der EU-Verpackungsverordnung ausgenommen werden.

Zudem ist die Auslastung der Mehrwegversandlösungen weniger relevant als die Materialauswahl (vgl. S. 50). Ansonsten würden diese Modelle vom Markt verschwinden, viele Produkte könnten aufgrund nicht geeigneter Verpackungen nicht mehr in Mehrweglösungen versandt werden und bereits getätigte Investitionen und Innovationen seitens der Unternehmen würden zunichte gemacht. Dabei gilt es zu beachten, dass der finanzielle und zeitliche Aufwand für die Umstellung von Händlern auf Mehrweglösungen nicht zu unterschätzen ist. Denn die Kosten entstehen nicht nur durch die Anschaffung der Verpackungen und die Umstellung bzw. Anpassungen im Logistikprozess inklusive der Rücksendung, Prüfung und Reinigung. Hinzukommt der hohe Aufwand in der Umstellung der IT, da bereits im Bestellprozess festgestellt werden muss, ob, insbesondere bei Bündelungen von Bestellungen ein Versand in der Mehrwegverpackung überhaupt möglich ist (vgl. S. 44). Außerdem müssen auch Kooperationen mit Versorgungsunternehmen gefunden werden, da sonst die Entsorgung von Mehrwegverpackungen häufig problematisch ist (vgl. S. 45).

Die Politik sollte daher die Umstellung von Händlern auf Mehrweg unterstützen und fördern und nicht durch gut gemeinte, aber überstürzte Mindestvorgaben in der EU-Verpackungsverordnung wieder zunichtemachen. Außerdem sollte die Politik auch dafür sorgen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher entsprechend aufgeklärt werden. Sie müssen bereit sein, ggf. mehr Versandkosten für Mehrweglösungen zu übernehmen und sich auch an einem entsprechenden Pfandsystem beteiligen. Trotz einer generellen Befürwortung des Mehrwegversand seitens der Verbraucherinnen und Verbraucher ist deren Bereitschaft sich an den Mehrkosten zu beteiligen, nämlich bislang eher gering (vgl. S. 44).

Einen weiteren Hebel zur Reduktion des Verpackungsvolumens sieht die Studie in der Verwendung der Produktverpackung als Versandverpackung. Insbesondere größere Produkte werden, wenn möglich, z.T. schon heute in ihrer Produktverpackung versendet, aber auch für kleinere Produkte werden aktuell Lösungen zum Versand in der Produktverpackung entwickelt. Dafür müssen Produktverpackungen allerdings so gestaltet sein, dass sie dem Versand standhalten. Die Studie berechnet ein Einsparpotenzial von 18-24 % des Verpackungsaufkommens im Onlinehandel insgesamt durch “Ships-in-own-Container"- bzw. „Ships-in-Product-Packaging“-Lösungen (vgl. S. 45).

Deshalb sollte diese Verpackungsoption unbedingt von der Politik gefördert und unterstützt werden. Da der Versand in der Produktverpackung auf die Reduktion von Verpackung abzielt und ein Versand in einer zusätzlichen Mehrwegverpackung keinen ökologischen Mehrwert bietet, muss in der EU-Verpackungsverordnung der Versand in der Produktverpackung dem Versand in der Mehrwegverpackung gleichgesetzt werden. Außerdem kann die Politik auch den Dialog zwischen Herstellern und Händlern befördern und durch weitere Untersuchungen sicherstellen, dass für Warengruppen, in denen eine Umsetzung einfach möglich ist, Produktverpackungen so gestaltet werden, dass sie auch für den Versand geeignet sind. Zur Verbesserung der Recyclingfähigkeit der Verpackungen sollte die Politik zudem Kooperationen zwischen Verpackungsherstellern und Abfallentsorgungsunternehmen unterstützen (vgl. S. 48).

Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher sind entscheidend, denn die Wahl der Verpackungen hängt auch mit ihren Vorlieben und ihrer Bereitschaft zusammen, sich ggf. an höheren Kosten zu beteiligen. Dies kann von der Politik durch entsprechende Aufklärungskampagnen bereits in den Schulen zu den Themen Mehrweg, Kunststoffen, Mülltrennung, Versand in der Produktverpackung und Bündelungen von Bestellungen und Sendungen unterstützt werden (vgl. S. 51). Nur mit dem richtigen Vorwissen und einem entsprechenden Bewusstsein auch für die Auswirkungen des eigenen Verhaltens und Handelns können mögliche, zusätzliche Hinweise zu Materialzusammensetzung, Umweltauswirkungen und Entsorgungshinweise seitens der Händler auch sinnvoll sein. Um die Entscheidung der Kundinnen und Kunden für nachhal- tigere Verpackungsoptionen zu unterstützen, sollten Green-Nudging-Maßnahmen weiterhin erlaubt sein (vgl. S. 51) und nicht pauschal als sogenannte verbraucherbeeinflussende „Dark Patterns“ verboten werden (s. Nachhaltiger Konsum).

 

3. Digitale Infrastruktur

Auch wenn die digitale Infrastruktur nur einen geringen Teil der Emissionen eines Onlineeinkaufs generiert (S. 55), so können durch die Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien sowohl auf Händler- als auch auf Kundenseite Emissionen reduziert werden. Hier sollte insbesondere auf Anreize und Bürokratieabbau gesetzt werden (s. Logistikzentren).

Darüber hinaus identifiziert die Studie eine nachhaltige Nutzung von Endgeräten mit gesteigerter Energieeffizienz und das Bestellverhalten des Kunden selbst, also die Anzahl der gestellten Suchanfragen oder gesendeten E-Mails etc. als mögliche Reduktionspunkte. Hinzu kommen die Verwendung energiesparender kabelgebundene Netzwerke anstelle mobiler Daten sowie die Bestellung über das Smartphone und die gemeinsame Nutzung von einem anstatt der sporadischen Nutzung vieler Geräte, die das Fraunhofer Institut als nachhaltigste Bestelloption identifiziert (vgl. S. 62f.). Hier würden großangelegte Aufklärungskampagnen helfen, den Menschen die Folgen ihres eigenen Verhaltens vor Augen zu führen bzw. ihnen aufzuzeigen, wo sie selbst den Hebel in der Hand haben, beim Onlineshoppen einen Beitrag, wenn auch einen eher kleinen, zur Reduktion der THG-Emissionen zu leisten. Da die Nutzung mobiler Daten mehr Emissionen verursacht als kabelgebunden Varianten, sollte der flächendeckende Glasfaseraus- bau von der Politik auch im Sinne einer gesteigerten ökologischen Nachhaltigkeit vorangetrieben werden – ebenso wie der Ausbau des energieeffizienteren 5G-Netzwerks für die Nutzung mobiler Daten (vgl. S. 64).

Auch für Händler ist es sinnvoll, diese Punkte zu berücksichtigen und mit anderen gemeinsam Server und Clouds zu nutzen. Dies kann die Politik unterstützen. Zudem sollte die Politik Anreize für die Verwendung energieeffizienter und langlebiger IT-Lösungen in den Unternehmen schaffen.

 

4. Logistikzentren

Logistikzentren sind am nachhaltigsten (vgl. S. 72), wenn sie die dort benötigte Energie selbst produzieren. Hierfür ist es entscheidend, dass die Politik bundesweit einheitliche Vorgaben zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern und an Fassaden schafft und die umfangreichen bürokratischen Hürden abbaut. Dies wird insbesondere dadurch immer wichtiger, dass der Energiebedarf mit zunehmendem Automatisierungsgrad steigt. Die Eigenenergienutzung (auch von Abwärme), kann aber, wenn möglich, die Emissionen beträchtlich mindern und sogar für einen CO2-neutralen oder sogar energiepositiven Standort sorgen. Zudem kann durch die Eigenstromnutzung in Logistikzentren gleichzeitig auch das regionale Stromnetz entlastet werden.

Auch die Prozesseffizienz in Logistikzentren hilft Emissionen einzusparen (vgl. S. 70f.). Hierbei können ebenfalls die oben genannten die Retourenreduktion unterstützenden Maßnahmen helfen, ebenso wie eine Verbraucherinformationskampagne, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern verdeutlicht, dass sie selbst auch einen Beitrag für mehr Nachhaltigkeit leisten können, indem sie beispielsweise ihr eigenes Retouren- und Bestellverhalten überdenken, Beratungsangebote und Hinweise der Händlerinnen und Händler nutzen und ihre Bestellungen bündeln.

 

5. Neue Geschäftsmodelle

Auch wenn es noch weiterer Forschung in diesem Bereich bedarf, so stellt die Studie fest, dass neue Geschäftsmodelle kaum zusätzliche negative Auswirkungen auf die Umwelt haben bzw. diese an anderer Stelle wieder ausgleichen (vgl. S. 86). Deshalb sollten neue digitale Geschäftsmodelle zunächst einmal von der Politik gefördert, statt behindert werden. Gerade die On-Demand-Produktion wird vom Fraunhofer Institut als ein interessantes Geschäftsfeld identifiziert, das digital getrieben, die Überproduktion und damit Überhänge und Ressourcenverschwen- dung stoppen kann (vgl. S. 83f.). Generell führen aber die bereits oben für den „traditionellen“ Onlinehandel benannten politischen Ansatzpunkte auch hier zu einer Reduktion der Emissionen.

So werden Instant Delivery Angebote v.a. durch die Förderung der Elektrifizierung der letzten Meile (vgl. S. 77) nachhaltiger. Vorteilhaft ist insbesondere auch die Bestellung großer Warenkörbe, damit Wege der Kunden eingespart werden können, die Bündelung von Bestellungen und Optimierung von Routen - also die Belieferung von möglichst vielen Personen pro Fahrt. Dafür sind größere Transportfahrzeuge notwendig. Hierfür sollte die Politik bei der Stadtplanung entsprechende Ladezonen berücksichtigen und einrichten (s. Lieferverkehr). Dies kommt auch anderen Lieferverkehren zugute und stärkt den Verkehrsfluss (vgl. S. 85f.). Zudem können so Emissionen eingespart werden, da Lieferanten keine unnötigen Umwege mehr aufgrund der Parkplatzsuche zurücklegen müssen (vgl. S. 110).

Auch für ReCommerce-Geschäftsmodelle, also dem Verkauf gebrauchter Produkte, wären die bereits genannten politischen Maßnahmen im Bereich Verpackung und Verkehr von ökologischem Vorteil. Gerade im Bereich Verkehr und Logistik könnten dadurch die zusätzlich entstehenden Wege durch den Rücktransport der Ware zum Händler für die Aufbereitung ausgeglichen werden. Insbesondere Mehrwegverpackungen sind in diesem Geschäftsmodell interessant, da ein Kauf oftmals auch mit dem Verkauf eines gebrauchten Geräts verknüpft ist. So kann der Kunde die erhaltene Mehrwegverpackung auch gleich für die Zusendung seines gebrauchten Geräts an den Händler verwenden (vgl. S. 85). Da es sich hierbei oftmals auch um Elektroartikel handelt, ist die Verwendung von stabilen Kunststoffboxen, die einen besseren Geräteschutz bieten, aber nicht an die Produktgröße anpassbar sind, sinnvoll. Damit dies weiterhin möglich ist, sollten Mehrwegverpackungen von der 40%-Leerraum-Regelung der EU-Verpackungsverordnung ausgenommen werden (s. Verpackungen).

Generell gelten ReCommerce-Modelle als ökologisch vorteilhaft, da gebrauchte Produkte hier- durch im Warenkreislauf gehalten werden können. Deshalb sollte die Politik dieses Geschäftsmodell stärken. Dies kann über Maßnahmen in vielen verschiedenen Teilbereichen erfolgen: vom Recht auf Reparatur, Produkthaftungsfragen bis hin zu Fragen der erweiterten Herstellerverantwortung oder Green Claims (s. Nachhaltiger Konsum). Dabei ist darauf zu achten, dass in den relevanten Gesetzgebungsverfahren ReCommerce mitgedacht und darauf geachtet wird, dass dieses Geschäftsmodell weiterhin für Händlerinnen und Händler attraktiv bleibt und somit die Kreislaufwirtschaft gefördert wird.

Bei Retail-as-a-Service-Modellen (RaaS) werden Ladengeschäfte zur Präsentation der Ware und zur Beratung der Kunden genutzt, wobei der Kauf dann in der Regel online erfolgt. Voraussetzung für einen ökologisch geringen Impact von RaaS ist, dass die Ausstellungsräume an Orten mit ohnehin hohem Publikumsverkehr und Laufkundschaft liegen und gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar sind. Hierfür ist es notwendig, dass die Politik den öffentlichen Nah- und Radverkehr weiter fördert und ausbaut und so dafür sorgt, dass die Menschen emissionsfrei in die Innenstädte kommen. So kann RaaS auch zur vielbeschworenen Belebung der Innenstadt beitragen.

 

6. Nachhaltiger Onlinekonsum

Die Studie kommt zu dem Schluss, dass E-Commerce insbesondere durch mehr Produkttransparenz und durch das größere Angebot gebrauchter Waren nachhaltigen Konsum befördern kann (vgl. S. 96). Allerdings braucht es dafür zum einen auch die richtigen politischen Voraussetzungen und zum anderen auch Verbraucherinnen und Verbraucher, die die Informationen zu nutzen wissen und davon Gebrauch machen.

Wenn man wie die Autoren davon ausgeht, dass Informationen den Verbrauchern helfen, ihre “Attitude Behaviour Gap” zu überwinden, so muss die Politik dafür Sorge tragen, dass Händlerinnen und Händler ihre nachhaltigen Produkte weiterhin als solche bewerben können und auch wollen. Denn wenn es zu kompliziert wird und Rechtsunsicherheit darüber herrscht, welche Aussagen in Bezug auf nachhaltige Produkteigenschaften getätigt werden dürfen und welche nicht, kann dies dazu führen, dass Händler künftig eher auf solche Aussagen verzichten. Gleichzeitig muss auch bedacht werden, welche Informationen Händlern überhaupt vorliegen und dass ihre Möglichkeiten, Umweltaussagen zu prüfen, sehr begrenzt sind. Dies alles muss die EU-Gesetzgebung zu Green Claims berücksichtigen, damit nachhaltige Produkte auch weiterhin für Verbraucher als solche beworben und gekennzeichnet werden können. Außerdem sollten EU-weit einheitliche Regelungen für Ecolabel und Angaben für umweltbezogene Eigenschaften gelten. Dies macht es einerseits für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher, andererseits ermöglicht es Unternehmen, ihre Waren im gesamten Binnenmarkt ohne weitere Registrierung bzw. Zertifizierungsprozess etc. anzubieten. Ansonsten ist der grenzüberschreitende Verkauf insbesondere für KMU mit zu hohen Kosten verbunden und lässt diese Option unattraktiv werden. Deshalb müssen Siegel sowie die Erfordernisse bzw. Methoden für die Angaben umweltbezogener Eigenschaften, soweit möglich, EU-weit einheitlich gestaltet sein. Wie auch die Stu- die feststellt, ist Harmonisierung hier essenziell (vgl. S. 88). Insofern wäre eine Verordnung zu Green Claims anstelle einer Richtlinie das einzig richtige Rechtsinstrument gewesen.

Die Politik sollte außerdem weiter untersuchen lassen, wie sich eine ökologische Gestaltung von Recyclinggebühren (Eco-Fees) auf Verbraucherinnen und Verbraucher auswirken (vgl. S. 88). Aber es ist zu erwarten, dass die Verteuerung von umweltschädlicheren Materialien oder zumindest eine Angleichung an die Preise nachhaltiger Produkte dazu führt, dass nachhaltigere Produkte auch wirtschaftlich attraktiver erscheinen.

Auch Personalisierungs- und Gamification-Ansätze können positive Effekte auf die Nachhaltig- keitsbilanz des Konsumverhaltens haben. Auch wenn es die Forschung in diesem Bereich zu den Wirkzusammenhängen seitens der Politik noch weiter gezielt zu fördern gilt, damit konkrete Empfehlungen für eine nachhaltige Gestaltung für den Onlinehandel ausgesprochen werden können (vgl. S. 98), so sollte bereits heute dafür gesorgt werden, dass gesetzliche Vorhaben in den Bereichen Verbraucher- und Datenschutz solche Ansätze nicht zunichtemachen, ohne ihr ökologische Potenzial auszuschöpfen.

Dies gilt auch für Green-Nudging-Ansätze, denen die Studie gute Aussichten auf Erfolg attestiert. Dabei wird Verbraucherinnen und Verbrauchern ihre eigene Wirksamkeit vor Augen geführt, indem sie beispielsweise auf das Verhalten anderer sowie die positiven umweltbezogenen Eigenschaften von bestimmten Produkten, Verpackungen und Zustellarten oder den negativen Auswirkungen des eigenen Retourenverhaltens hingewiesen werden. Diese Ansätze lenken die Verbraucherentscheidung hin zu einer (ökologisch) erwünschten Option. Diese „Beeinflussung“ des Verbraucherverhaltes wird gerade im Rahmen der Debatte zur Überarbeitung des EU-Verbraucherrechts unter dem Stichwort „Digital Fairness“ häufig auch als „Dark Patterns“ gesehen.

Da sich Green-Nudging-Ansätze derselben Prinzipien bedienen wie die sogenannten „Dark Patterns“, sind sie rechtlich, trotz ihrer ökologisch positiven Intention, in dieselbe Kategorie einzuordnen. Entsprechende, recht pauschal gehaltene Formulierungen in anderen bereits bestehenden Rechtsakten, deuten stark darauf hin, dass ein generelles Verbot von „Dark Patterns“ einem Verbot von Green Nudging gleichkommt (z.B. Digital Services Act). Damit Green Nudging also weiter von Unternehmen verwendet werden und positive ökologische Effekte auf das Ver- braucherverhalten haben kann, muss die Politik gewährleisten, dass Nudging explizit von etwaigen Verboten ausgenommen wird, sofern es Nachhaltigkeits-Zwecken dient.

Auch die bereits oben für die anderen Teilbereiche benannten Punkte, die die weitere Ökologisierung des Onlinehandels unterstützen, helfen, direkt oder indirekt, den Online-Konsum nachhaltiger zu gestalten. So auch die Unterstützung der obengenannten ReCommerce-Geschäftsmodelle, die essenziell dazu beitragen können, nachhaltigen Konsum zu stärken. Damit der ReCommerce-Markt weiterwachsen kann, braucht er die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Dazu gehört zum einen die EU-weite Harmonisierung nationaler Regeln, um einen Binnenmarkt für gebrauchte Produkte zu schaffen, die für die Wiederaufbereitung, Wiederverwendung oder Reparatur gedacht sind, ebenso wie für recycelte sowie sekundäre Rohstoffe. Nur so kann der grenzüberschreitende Handel in diesem Bereich gestärkt werden. Auch finanzielle oder (umsatz-)steuerliche Anreize könnten Secondhand-Produkte für Verbraucherinnen und Verbraucher attraktiver machen und so diesen Markt stärken. Dazu gehört aber auch, dass secondhand und wiederaufbereitete Produkte von Unternehmen als nachhaltig angeboten und beworben werden dürfen, auch wenn es vielleicht mittlerweile Produkte mit besserer Energieeffizienz etc. gibt, da die Wiederverwendung bereits im Umlauf befindlicher Produkte einen eindeutigen ökologischen Mehrwert bietet.

Diese Übersicht über die Ansatzpunkte für mehr ökologische Nachhaltigkeit im Onlinehandel zeigt zum einen, dass es noch viel zu tun gibt. Es zeigt sich aber auch, dass Maßnahmen und Verbesserungen klar identifizierbar sind und in einem Bereich richtig eingesetzt, oft auch zu Verbesserungs- effekten in einem anderen Teilbereich führen und dass trotz aller Komplexität und trotz bzw. auch aufgrund des Ineinandergreifens der einzelnen Teilaspekte untereinander, oft auch schon das Drehen an kleineren Stellschrauben zu Erfolgen führen kann. Zum anderen wird deutlich, dass weder Händler noch Paketdienstleister noch Anbieter von Infrastrukturlösungen noch Verbraucherinnen und Verbraucher noch die Politik die Aufgabe eines nachhaltigeren Wirtschaftens und eines nachhaltigeren Konsums allein stemmen können. Stattdessen ist die Zusammenarbeit aller relevanten Akteure notwendig, um ein noch nachhaltigeres Ökosystem für den Onlinehandel zu schaffen und so den Onlineeinkauf noch ökologischer zu gestalten. In diesem Sinne - lassen Sie es uns alle gemeinsam anpacken!

 

Alien Mulyk

Leiterin Public Affairs Europa & International, Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)

Berlin im Oktober 2023